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ROG: Formel 1 darf nicht von Unterdrückung der Medienfreiheit in Bahrain ablenken

Archivmeldung vom 15.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo - Reporter ohne Grenzen e.V.
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Vor dem Grand Prix von Bahrain am kommenden Wochenende fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) die Regierung der Golf-Monarchie auf, ihre systematische Verfolgung von Journalisten und Online-Aktivisten zu beenden. Die Repressionen Bahrains gegen Fotojournalisten, Kameraleute und andere Medienschaffende dauern seit dem Beginn einer Protestbewegung im Februar 2011 unvermindert an. Immer wieder werden Journalisten, die über Demonstrationen oder Missstände berichten, unter fingierten Anschuldigungen vor Gericht gestellt und zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt.

"Wenn Bahrain mit der Formel 1 die Blicke der Weltöffentlichkeit auf sich zieht, sollten auch Folter, Willkürjustiz und die Unterdrückung der Pressefreiheit zur Sprache kommen", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. "Die inhaftierten Journalisten und Blogger müssen sofort freikommen, Verfolgung und Schikanen auch gegen viele weitere müssen ein Ende haben."

PROZESSE UND STRAFEN FÜR KRITISCHE TWEETS

Zu den bevorzugten Zielen der staatlichen Repression in Bahrain gehören Blogger und Aktivisten, die für regimekritische Äußerungen in sozialen Medien wie Twitter verfolgt werden. So sitzt seit dem 2. April erneut der international renommierte Menschenrechtsaktivist Nabeel Rajab in Untersuchungshaft, der unter anderem Präsident des Bahrain Center for Human Rights ist (http://t1p.de/0pv4). Anlass für seine Verhaftung war offenbar eine Twitter-Nachricht über Folter im berüchtigten bahrainischen Zentralgefängnis Dschau.

Rajab wurde schon im Januar wegen angeblicher Beleidigung der Sicherheitskräfte in einer Twitter-Nachricht zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Bis zu seiner erneuten Verhaftung befand er sich auf freiem Fuß, weil sein Berufungsurteil in diesem Fall erst am 4. Mai erwartet wird.

Ebenfalls wegen eines Tweets wurde im Februar der Onlineaktivist Jakub Slais zu einer Geldstrafe verurteilt. In der Kurznachricht hatte er kritisiert, dass Soldaten gezwungen worden seien, bei der Parlamentswahl für bestimmte Kandidaten zu stimmen (http://t1p.de/94fy). Ende Januar ließ das Innenministerium neun Bahrainer verhaften, weil sie soziale Medien "missbraucht" hätten, um sich über den Tod des saudischen Königs Abdullah lustig zu machen.

ZAHLREICHE ÜBERGRIFFE AUF FOTOGRAFEN UND KAMERALEUTE

Besonders häufig werden in Bahrain Fotojournalisten und Kameraleute, die über "illegale" Demonstrationen berichten, Opfer von Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und dubiosen Anklagen. Der Kameramann Mohammed al-Nadschar etwa wurde Ende Februar von Polizisten verprügelt und vorübergehend festgenommen, als er eine Protestaktion in der Hauptstadt Manama filmte (http://t1p.de/94fy).

Anfang Januar beschossen Sicherheitskräfte bei regierungskritischen Protesten die Reuters-Journalisten Hamad Mohammed und Aamer Mohammed sowie die Fotografen Mohammed al-Schaich (AFP) und Masen Mahdi (EPA) wiederholt und offensichtlich gezielt mit Tränengas und Schrotkügelchen, obwohl sie sich durch Westen mit Presse-Aufschrift deutlich zu erkennen gaben.

Der erst 17-jährige Amateurfotograf Hussam Surur wurde im vergangenen September wegen eines angeblichen Angriffs auf einen Behördenvertreter, Teilnahme an illegalen Demonstrationen und Besitzes entflammbarer Materialien zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ende März erhielt er weitere zehn Jahre Haft wegen gemeinschaftlichen Waffenschmuggels und Mordkomplotts gegen Journalisten.

Seit dem 10. März fehlt jede Nachricht unter anderem von den Fotojournalisten Ahmed Humaidan und Hussain Hubail, die die Protestbewegung dokumentiert hatten und derzeit im Zentralgefängnis Dschau Haftstrafen von zehn bzw. fünf Jahren absitzen. An diesem Tag kam es dort zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Häftlingen, die gegen Misshandlungen und systematische Folter protestierten. In der Folge wurden Häftlinge mit Isolationshaft bestraft und Besuchstermine für ihre Angehörigen abgesagt. Außerdem sollen Häftlinge gezwungen worden sein, die Nächte bei bitterer Kälte in Zelten zu verbringen.

ZENSUR DER UNABHÄNGIGEN BERICHTERSTATTUNG

Die Ausstrahlung des neuen unabhängigen Fernsehsenders Al-Arab mit Sitz in Manama wurde nur wenige Stunden nach dem Sendebeginn am 2. Februar gestoppt. Die Behörden erklärten, der Nachrichtensender habe nicht die erforderlichen Lizenzen vorweisen können. Als eigentlicher Grund für die Suspendierung wird allerdings ein Interview mit einem Oppositionellen in der ersten Nachrichtensendung des neuen Kanals vermutet. (http://t1p.de/3kag)

Um Berichte über das Verfahren gegen einen Oppositionsführer zu verhindern, wurden im Januar und Februar die Journalistinnen Rim Chalifa (Associated Press), Fareschta Said (Reuters) und Nasiha Said sowie der Fotograf Isa Ibrahim (Al-Wasat) daran gehindert, zwei Gerichtsanhörungen zu besuchen. Ausländische Berichterstatter werden seit Februar 2011 durch verweigerte Visa, schwarze Listen und andere Schikanen systematisch an der Einreise nach Bahrain gehindert; wer es dennoch ins Land schafft, wird oft in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Ende Januar entzogen die bahrainischen Behörden 72 Bahrainern die Staatsbürgerschaft - "zum Schutz der nationalen Sicherheit" und ohne Anhörung oder rechtsstaatliches Verfahren. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, sie hätten einen befreundeten Staat beleidigt, Falschinformationen verbreitet und über soziale Medien Spione angeworben (http://t1p.de/lrdb). Unter den Betroffenen sind der Journalist Abbas Busafwan und der Blogger Ali Abdul Emam.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit belegt Bahrain Rang 163 von 180 Staaten. Weitere Informationen zur Lage der Pressefreiheit in dem Golfstaat finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/bahrain/.

Quelle: Reporter ohne Grenzen e.V. (ots)

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