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Einlagensicherung: EU-Kommission will auf Deutschland zugehen

Archivmeldung vom 05.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Valdis Dombrovskis Bild: EU Council Eurozone, on Flickr CC BY-SA 2.0
Valdis Dombrovskis Bild: EU Council Eurozone, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die EU-Kommission will im Streit um die europäische Einlagensicherung auf Deutschland zugehen. "Die deutschen Bedenken werden wir auf jeden Fall berücksichtigen", sagte der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission Valdis Dombrovskis dem "Handelsblatt".

Deutschland sollten keinesfalls Nachteile dadurch entstehen, dass die Banken in anderen Ländern ihre nationalen Einlagensicherungsfonds noch nicht aufgefüllt haben, versicherte der Lette. "Es wird ja nicht so sein, dass nun die voll ausgestatteten Fonds geradestehen sollen für diejenigen Länder, die noch keine Fonds haben", sagte er und fügte hinzu: "In die europäische Rückversicherung einbezogen werden sollen nur solche nationalen Einlagensicherungsfonds, die von den Banken bereits aufgefüllt wurden. Solange dies nicht geschehen ist, bleibt es bei der alleinigen Haftung der nationalen Systeme".

Dombrovskis reagierte damit auf die massive deutsche Kritik an den Brüsseler Plänen für eine Einlagensicherung auf EU-Niveau. Im Deutschen Bundestag protestieren die Koalitionsfraktionen heute mit einem Entschließungsantrag dagegen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte das Vorhaben vorher auch schon abgelehnt. Die EU-Kommission hält gleichwohl daran fest und legt den Gesetzentwurf dazu wahrscheinlich noch vor Jahresende vor.

Einen EU-Fonds nach dem Vorbild der Bankenabwicklung soll es bei der Einlagensicherung allerdings nicht geben. Die EU-Kommission plant stattdessen, dass die nationalen Einlagensicherungssysteme in der Eurozone notfalls gegenseitig mit Krediten aushelfen, wenn Sparer entschädigt werden müssen. An diesem grenzüberschreitenden Haftungssystem sollen aber nur solche nationalen Einlagensicherungsfonds teilnehmen, die von den Banken des jeweiligen Landes vorschriftsmäßig aufgefüllt wurden. Das ist derzeit in vielen Euro-Staaten noch nicht der Fall.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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