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EU verklagt Polen wegen Justizreform

Archivmeldung vom 24.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die EU-Kommission verklagt Polen wegen der umstrittenen Justizreform vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das polnische Gesetz über das Oberste Gericht verstoße gegen EU-Recht, da es den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und insbesondere auch der Unabsetzbarkeit von Richtern untergrabe, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit.

Die polnische Regierung habe die rechtlichen Bedenken der Kommission nicht ausräumen können. Durch die Umsetzung der umstrittenen Pensionsregelung bestehe die Gefahr eines "schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens" für die richterliche Unabhängigkeit in Polen und damit für die Rechtsordnung der EU, so die Kommission weiter. Deshalb habe man am Montag beschlossen, die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten.

Mit dem neuen polnischen Gesetz wird das Pensionsalter für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Damit könnten 27 der 72 derzeit amtierenden Richter zwangs weise in den Ruhestand geschickt werden. Auch die Erste Präsidentin des Obersten Gerichts ist von der Maßnahme betroffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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