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Menschenrechtlerin Kozlovska darf nach Deutschland einreisen

Archivmeldung vom 13.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Die Menschenrechtlerin Lyudmyla Kozlovska, die von polnischen Behörden als "nationales Sicherheitsrisiko" eingestuft wird, ist auf Einladung zweier Bundestagsabgeordneter in Berlin. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf die Vorsitzende und Mitgründerin der Warschauer Stiftung "Offener Dialog".

Die gebürtige Ukrainerin war am 14. August bei der Rückreise aus der Ukraine die Rückkehr in den Schengenraum, zu dem neben Deutschland weitere 25 europäische Staaten gehören, untersagt worden. Sie konnte aber am 11. September mit einem deutschen Visum aus der Ukraine nach Berlin einreisen, wie sie der "Welt" sagte. Auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Frank Schwabe (SPD) und Andreas Nick (CDU) nahm sie am 13. September als Gastrednerin an einer Veranstaltung im Bundestag teil. Damit droht ein Konflikt zwischen Deutschland und Polen. Im Einladungsschreiben, über das die "Welt" berichtet, betonen die beiden Abgeordneten "die in der Ve rgangenheit fruchtvolle Zusammenarbeit" mit Kozlovska und freuen sich, sie für eine Veranstaltung mit dem Titel "Menschenrechte in Gefahr - der Abbau der Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn" gewinnen zu können. "Es handelt sich bloß um ein kurzzeitiges Visum", sagte Kozlovska der "Welt".

Die polnische Regierung hat zu dem Vorgang noch keine Stellung bezogen. Während einer kurzen Reise von ihrem Wohnort Warschau in die Ukraine hatten die polnischen Behörden den Namen der 33-Jährigen, die auf der Krim geboren wurde, dem Schengen Information System hinzugefügt. Das SIS ist eine Datenbank von Sicherheitsbehörden in 22 EU-Ländern sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz, an die auch Europol und Interpol gekoppelt sind. Der Fall Kozlovska ist von besonderer Brisanz, denn mit ihm wurde erstmals bekannt, dass ein EU-Land das SIS benutzt hat, um eine Menschenrechtsaktivistin auszuweisen. In Sachen Abschiebung ist das die "nukleare Option": sofortige Ausweisung, ohne Erklärun g und ohne das Recht, in den Schengenraum zurückzukehren. Die polnischen Sicherheitsbehörden haben kaum Informationen herausgegeben, warum Kozlovskas Name auf der SIS-Liste gelandet ist und sie als "nationales Sicherheitsrisiko" mit Terroristen und Schwerverbrechern gleichgesetzt wird.

Laut Stanislaw Zaryn, Sprecher der polnischen Geheimdienste, war es der ABW, also der polnische Inlandsgeheimdienst, der eine "negative Einschätzung" zum Fall Kozlovska abgegeben habe. Diese hänge zusammen mit "ernstlichen Zweifeln in Bezug auf die Finanzierung der Stiftung Offener Dialog, wie sie von Lyudmyla Kozlovska betrieben" werde. Nachweise darüber bleiben die polnischen Dienste laut der "Welt" aber schuldig. Wie die Zeitung uner Berufung auf polnische Geheimdienstkreise schreibt, gab es seitens der Spionageabwehr Zweifel an der Tätigkeit der Ukrainerin - "unter anderem" wegen der Stiftungsfinanzierung, wie es heißt. Weitere Gründe werden nicht konkret genannt. Angeblich steht die Stiftung in Verbindung mit Unternehmen, die in Steuerparadiesen registriert sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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