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Armutsmigration: Duisburger Oberbürgermeister beklagt EU-Versäumnisse

Archivmeldung vom 19.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sören Link (2016)
Sören Link (2016)

Foto: Zoltan Leskovar
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link (SPD) wirft der Bundesregierung, der nordrhein-westfälischen Landesregierung und der EU schwere Versäumnisse im Umgang mit kriminell organisiertem Sozialleistungsmissbrauch durch Armutseinwanderer aus Südosteuropa vor.

"Wir brauchen endlich dauerhafte gesetzliche Regelungen, die diesem kriminellen Geschäftsmodell die Grundlage entziehen", sagte Link der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Seit der Gewährung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit 2014 ziehen immer wieder größere Gruppen von Armutseinwanderern aus Bulgarien und Rumänien in diverse deutsche Großstädte. Besonders betroffen ist das Ruhrgebiet: Allein in Duisburg lebten derzeit rund 20.000 Bürger aus den beiden EU-Staaten, berichtet die Zeitung weiter.

Ein großer Teil der Erwachsenen habe weder einen Schul-, noch einen Berufsabschluss und beherrsche die deutsche Sprache höchstens in Ansätzen. Viele Familien lebten von Sozialleistungen. Beim Zuzug aus Südosteuropa habe man es häufig mit kriminellen Netzwerken von Schleppern zu tun, die Menschen aus tiefster Armut hierher bringen und sie mit scheinselbstständigen Minijobs versorgen, um so an Aufstockungsleistungen zu kommen, sagte Link der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Aus dem Bundesinnenministerium hieß es auf Anfrage, das Problem sei bekannt und werde beobachtet. Zahlreiche der geschilderten Handlungsweisen seien bereits verboten und strafbar, die Bekämpfung sei in diesen Fällen eine Frage des Vollzugs. Der Gesetzgeber habe zudem bereits auf das Phänomen reagiert, hieß es aus dem Innenministerium weiter. Am Mittwoch wurde das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch verkündet, das den Zollbehörden weitere Befugnisse im Zusammenhang mit Schein- und prekären Arbeitsverhältnissen gewährt. Klargestellt ist nun, dass es rechtswidrig ist, eine Dienst- oder Werkleistung vorzutäuschen, nur damit diese durch Sozialleistungen aufgestockt werden. Auch die Ausstellung oder das Inverkehrbringen entsprechender falscher Belege ist nun mit einem Bußgeld bewehrt. Zudem wird der sogenannte "Arbeitsstrich" verboten. So werden Straßen genannt, an denen Wanderarbeiter darauf warten, für kurze Dauer beschäftigt zu werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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