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Ausreiseverbot für Ex-Bin-Laden-Leibwächter Sami A.

Archivmeldung vom 30.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Der ehemalige Leibwächter von Osama Bin Laden, der als Top-Gefährder eingestufte Sami A., muss in Tunesien bleiben. Zwar wurde er am Freitag vorläufig auf freien Fuß gesetzt, doch es besteht ein Ausreiseverbot für den Tunesier, berichtet die "Bild am Sonntag". So teilte das Auswärtige Amt am Wochenende den deutschen Innenbehörden mit, dass Sami A. nach Informationen von tunesischer Seite an die deutschen Diplomaten das Land nicht verlassen darf.

Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) sieht in der anstehenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit der Abschiebung einen Präzedenzfall. Er sagte der "Bild am Sonntag": "Ich bin unverändert davon überzeugt, dass wir rechtmäßig gehandelt haben. Wir warten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ab und werden sie auch für künftige Fälle zum Maßstab machen." Die Entscheidung wird für Anfang der Woche erwartet. Die CSU lehnt eine Rückführung ab. Generalsekretär Markus Blume: "Ich kenne niemanden, der darauf wartet, dass Sami A. nach Deutschland zurückkehrt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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