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Zollabkommen zwischen Ukraine und der EU tritt in Kraft

Archivmeldung vom 26.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge der Ukraine
Flagge der Ukraine

Die Ukraine und die EU beginnen mit der Zusammenarbeit beim Informationsaustausch und beim Risikomanagement, da die gemeinsame Strategie für die Zusammenarbeit beim Zoll in Kraft tritt. Der Erste Stellvertretende Ministerpräsident der Ukraine, Walerij Choroschkowskyj, informierte über die Initiative zur Erschaffung einer bilateralen Arbeitsgruppe zur Implementierung des Abkommens.

Der neue Kooperationsplan zwischen Europa und der Ukraine - Strategischer Rahmen für die Zusammenarbeit beim Zoll - wird zur Qualität bilateraler Handelsbeziehungen beitragen sowie zum Schutz der Bürger beider Parteien gegen Zollbetrug. Die Strategie zeichnet sich durch vier Eckpunkte aus: Reform der Zollkontrolle, Vorbereitung der Erweiterung des Transitsystems, institutionelle Entwicklung und Informationsaustausch der Zollbehörden.

Im Mai 2012 erreichten die EU und die Ukraine politische Einigung über das Papier. Der Entwurf der Vereinbarung wurde erstmals im Juli 2011 an die EU übermittelt.

Bei der Zollzusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine für 2011-2013 gibt es drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt ist die Erschaffung von sicheren und problemlosen Handelsbedingungen. Konkret sollen alle Zollverfahren beschleunigt, die Zollkontrolle integriert und die Infrastruktur an der Grenze verbessert werden.

Zum zweiten Schwerpunkt der Zollzusammenarbeit der Ukraine und der EU gehört die Einführung effektiver Analysesysteme von Zollvergehen. Dies soll durch den Informationsaustausch zwischen den beiden Parteien erreicht werden. Der dritte Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung der Zolldienstleistungen der Ukraine, wie unter anderem dem Kampf der Korruption, der Vereinfachung der Verfahren und der Einführung von aktuellen Standards bei den Zolldienstleistungen.

Vor Kurzem hat die Ukraine im Rahmen ihrer Bemühungen, das Zollsystem zu verbessern, ein fortschrittlicheres und transparenteres System zur Mehrwertsteuerrückerstattung sowie vereinfachte Zollverfahren eingeführt. Als Teil der ukrainischen Bemühungen europäische und internationale Standards in das ukrainische Zollrecht zu implementieren, verabschiedete das ukrainische Parlament im März 2012 einen neuen Zollkodex für die Ukraine.

Die Experten der EU für Zoll und Logistik waren an der Ausformulierung des Zollkodexes beteiligt. Eine der wichtigsten Innovationen des Abkommens ist das Recht von Entitäten ausländischer Wirtschaftstätigkeit, dem Zollverfahren an allen Zollorganen unterzogen werden zu können.

Der Kodex reguliert die Durchsetzung von Zeitbeschränkungen bei der Leistungserbringung der Zollkontrolle, verbietet die Beschlagnahmung von Waren und Fahrzeugen und nimmt den Zollbehörden das Recht, Gerichtsurteile selbstständig auszuführen. Der neue Kodex enthält eine umfassende Liste aller Dokumente, die dem Zoll vorgelegt werden müssen.

Quelle: Worldwide News Ukraine (ots)

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