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Wirtschaftsministerium prüft Übernahmen aus Ausland nur auf Antrag

Archivmeldung vom 30.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kerstin Andreae (2011)
Kerstin Andreae (2011)

Foto: File Upload Bot (Magnus Manske)
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeswirtschaftsministerium überprüft Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren nicht aus eigener Initiative, obwohl das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) eine Überprüfung von Amts wegen zulässt. Das belegt laut "Handelsblatt" die Antwort von Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.

Demnach hat das Wirtschaftsministerium von 2008 bis November 2016 insgesamt 338 Investitionen geprüft. In 337 Fällen erfolgte die Überprüfung, weil die jeweiligen Käufer selbst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Ministerium beantragt hatten. In einem einzigen Fall aus dem Jahr 2009 erfolgte die Prüfung zwar von Amts wegen. In der Antwort heißt es allerdings, Auslöser seien parlamentarische Anfragen gewesen.

Aus Sicht der Grünen schöpft das Ministerium seine Möglichkeiten damit nicht aus. "Besonders angesichts der Pläne des Bundeswirtschaftsministers, die Möglichkeiten der Investitionskontrolle weiter auszubauen, ist es schon sehr erstaunlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium bisher keine einzige Investitionsprüfung aus eigenem Antrieb durchgeführt hat", sagte Kerstin Andreae, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, dem "Handelsblatt". Die Möglichkeit der Investitionsüberprüfung in ihrer jetzigen Form besteht seit 2008. Seitdem unterscheidet das AWG zwei Fallvarianten: Eine "sektorspezifische Prüfung" und eine "sektorübergreifende Investitionsprüfung". Die erste der beiden Varianten betrifft Übernahmen im sicherheitssensiblen Bereich, also etwa Rüstungsgüter. Die zweite Variante betrifft in erster Linie kritische Infrastruktur, also Telekommunikations- oder Stromnetze. Das AWG kann in beiden Fällen nur angewendet werden, wenn der Erwerber nicht aus der EU stammt und zugleich mindestens 25 Prozent an einem Unternehmen übernehmen will. Von den insgesamt 338 Fällen betrafen 39 Fälle sektorspezifische Prüfungen, 299 Prüfungen waren sektorübergreifend.

Die meisten Investoren stammten aus den USA (33 Prozent) oder aus China (17 Prozent). Oft bleibt die Identität unklar: "Ein nennenswerter Anteil der ausländischen Investitionen kommt über zwischengeschaltete Unternehmen in Steueroasen zustande. Das ist zum einen problematisch, weil in Steueroasen oftmals nicht klar ist, wem ein Fonds oder Trust eigentlich gehört", sagte Andreae. Außerdem liege der Verdacht nahe, "dass der Weg über die Steueroase gewählt wird, um Steuerzahlungen zu vermeiden". Tatsächlich lässt sich aus der Antwort des Wirtschaftsministerium herleiten, dass 13 Prozent der sektorübergreifenden Investitionen aus klassischen Steueroasen wie den Britischen Jungferninseln, den Cayman Islands, Jersey oder Gibraltar kamen, schreibt das "Handelsblatt".

Eine Bertelsmann-Studie war kürzlich erst zu dem Schluss gekommen, dass gerade chinesische Investoren den Umweg über Steueroasen wählten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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