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Britische Regierung braucht Zustimmung des Parlaments beim Brexit

Archivmeldung vom 24.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs ist in der Middlesex Guildhall in London untergebracht
Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs ist in der Middlesex Guildhall in London untergebracht

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die britische Regierung muss die Zustimmung des Parlaments einholen, bevor die förmliche Austrittserklärung Großbritanniens bei der EU eingereicht werden kann. Das höchste britische Gericht, der Supreme Court, bestätigte am Dienstag mit acht zu drei Stimmen ein entsprechendes Urteil des britischen High Court of Justice vom November.

Die Regierung wollte den Austrittsprozess starten, ohne vorher das Parlament zu fragen. Sie war gegen das Urteil des High Court in Berufung gegangen - im Dezember fand die Verhandlung statt.

Welche Auswirkungen das Urteil vom Dienstag auf die Pläne der britischen Premierministerin Theresa May hat, Artikel 50 des EU-Vertrags bis Ende März 2017 auszulösen, ist noch unklar. Ein gänzlicher Stopp des Brexits durch das Parlament erscheint aber äußerst unwahrscheinlich. Dem Vernehmen nach wird die Regierung nach dem Urteil schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf ins Unterhaus einbringen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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