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Flüchtlinge müssen auch in Deutschland Bargeld abgeben

Archivmeldung vom 21.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Flücht­lin­ge müs­sen nicht nur in der Schweiz son­dern auch in Bay­ern und Ba­den-Würt­tem­berg mit­ge­führ­tes Bar­geld ab­ge­ben. Bay­erns Innenminis­ter Joa­chim Herr­mann (CSU) sagte "Bild": "Die Praxis in Bayern und die bundesgesetzlichen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz entsprechen im Wesentlichen dem Verfahren in der Schweiz. Asyl­be­wer­ber wer­den bei der An­kunft in den Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen auf Do­ku­men­te, Wert­sa­chen und Geld durch­sucht. Bar­ver­mö­gen und Wert­sa­chen kön­nen si­cher­ge­stellt wer­den, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Er­stat­tungs­an­spruch gegen die Per­son be­steht oder er­war­tet wird."

Auch in Ba­den-Würt­tem­berg kann die Polizei Ver­mö­gen ober­halb von 350 Euro ein­be­hal­ten.

Im De­zember 2015 war es pro be­trof­fe­ner Per­son durch­schnitt­lich ein vier­stel­li­ger Be­trag, berichtet "Bild" weiter. Bay­ern und Ba­den-Würt­tem­berg voll­ziehen damit Bun­des­recht, wo­nach Asyl­su­chen­de zu­erst ihr ei­ge­nes Ver­mö­gen auf­brau­chen müssen. Die In­te­gra­ti­ons­be­auf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung, Aydan Özo­guz (SPD), sagte: "Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen, dazu zählt zum Beispiel auch der Familienschmuck. Auch wenn sich manche Vorurteile hartnäckig halten – als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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