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EU-Kommission untersagt Fusion der Börsen in Frankfurt und London

Archivmeldung vom 29.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Vertretung der Europäischen Kommission im Europäischen Haus
Vertretung der Europäischen Kommission im Europäischen Haus

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die EU-Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen der Deutsche Börse und der London Stock Exchange Group (LSEG) untersagt. Eine Untersuchung habe gezeigt, "dass das Vorhaben auf den Märkten für das Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente ein De-Facto-Monopol geschaffen hätte", teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Die europäische Wirtschaft benötige "gut funktionierende Finanzmärkte", sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

"Die gesamte Wirtschaft profitiert davon, wenn Unternehmen auf wettbewerbsorientierten Finanzmärkten Geld aufnehmen können." Ein Zusammenschluss der Börsen in Frankfurt und London hätte aber "den Wettbewerb erheblich eingeschränkt". Von den beteiligten Unternehmen angebotene Abhilfemaßnahmen hätten nicht ausgereicht, "um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen", so Vestager. Deswegen habe die Kommission beschlossen, den Zusammenschluss zu untersagen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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