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EuGH: Ungarns NGO-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

Archivmeldung vom 18.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
George Soros (2018), Symbolbild
George Soros (2018), Symbolbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das umstrittene ungarische NGO-Gesetz verstößt gegen EU-Recht. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag hervor. Ungarn habe "diskriminierende und ungerechtfertigte Beschränkungen" in Bezug auf einige Kategorien von Organisationen der Zivilgesellschaft und die sie unterstützenden Personen eingeführt, hieß es zur Begründung.

Das NGO-Gesetz regelt, dass Organisationen der Zivilgesellschaft finanzielle Zuwendungen aus dem Ausland offenlegen müssen. Demnach müssen sich solche Organisationen bei den ungarischen Behörden als "aus dem Ausland unterstützte Organisationen" registrieren lassen, wenn der Zuwendungsbetrag, den sie in einem konkreten Jahr erhalten haben, einen bestimmten Schwellenwert erreicht.

Auch die Anzahl der Zuwender, deren Unterstützung 500.000 Forint (etwa 1.500 Euro) erreicht oder überschreitet, muss dabei angegeben werden. Die EU-Kommission hatte wegen des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet und schließlich vor dem EuGH geklagt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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