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Trotz vieler Verfahren werden nur wenige Schlepper verurteilt

Archivmeldung vom 21.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Einwanderer und Asylanten (Symbolbild)
Einwanderer und Asylanten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Polizei und Staatsanwaltschaften eröffnen jährlich Tausende neue Ermittlungsverfahren gegen Flüchtlingsschlepper, doch nur wenige davon enden mit einer Verurteilung. Das geht aus einer Umfrage der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" in den 16 Bundesländern hervor. Demnach entsprach nur in Bayern die Zahl der neu aufgenommenen Ermittlungsverfahren im vergangenen Jahr mit 1335 fast genau der Zahl der 1371 Verurteilungen von Schleppern.

Dagegen standen den Ermittlungsverfahren in anderen Ländern deutlich weniger Verurteilungen gegenüber. In Nordrhein-Westfalen, wo die Staatsanwaltschaften vergangenes Jahr 394 neue Fälle feststellten, vermeldeten die Gerichte nur 57 Verurteilungen.

Ähnlich die Relationen 2016 in Niedersachsen (219 neu Beschuldigte, 21 Verurteilungen), Hamburg (81 Ermittlungsverfahren, acht Verurteilungen), Rheinland-Pfalz (74 Ermittlungsverfahren, neun Verurteilungen) oder Mecklenburg-Vorpommern (69 Beschuldigte, fünf Verurteilungen). In Sachsen wurden 2016 rund 500 Menschen der Schleuserkriminalität bezichtigt. Eine Verurteilung gab es aber nur in 119 Fällen. Hessen, Berlin und Baden-Württemberg machten keine Angaben.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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