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Staatsanwaltschaft fordert härteres Urteil im Fall Yücel

Archivmeldung vom 18.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
SürücüIstanbul Çağlayan Justiz Palast (Gericht) in Istanbul (Türkei)
SürücüIstanbul Çağlayan Justiz Palast (Gericht) in Istanbul (Türkei)

By Ilyacadiz - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39355926

Staatsanwalt Ikram Coskun hat am Freitag einen Revisionsantrag gegen das Yücel-Urteil der 32. Istanbuler Strafkammer vom Vortag gestellt. Laut dem Antrag der Staatsanwaltschaft, über den die "Welt" berichtet, befindet die Behörde das Urteil als zu milde.

Das Gericht hatte Yücel wegen angeblicher Propaganda für die verbotene Kurdische Arbeiterpartei PKK zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, neun Monaten und 22 Tagen verurteilt. Das Gericht hatte den Journalisten nicht nur vom Vorwurf der Propaganda für die Gülen-Organisation freigesprochen sondern auch vom Vorwurf der Volksverhetzung. Gegen letzteren Punkt des Urteils richtet sich nun der Widerspruch der Staatsanwaltschaft. Inkriminiert werden hier zwei Beiträge von Yücel in der "Welt".

Yücels Anwalt kritisierte die Forderung nach Strafverschärfung: "Der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft widerspricht dem Recht und der Vernunft", sagte Rechtsanwalt Ok der Zeitung. "Niemand kann wegen desselben Zeitungsartikels aus zwei verschiedenen Gründen bestraft werden." Er vertraue darauf, dass die höheren Gerichtsinstanzen diesen Versuch zurückweisen werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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