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Regierung: Visa-Verzicht bei verfolgten türkischen Journalisten möglich

Archivmeldung vom 25.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutsches Schengen Visum in einer älteren Version
Deutsches Schengen Visum in einer älteren Version

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Verfolgte türkische Journalisten können auch ohne Visum in Deutschland bleiben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen: Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck hervor, berichtet das "Handelsblatt".

Das Aufenthaltsgesetz sehe vor, dass bei Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis im Inland durch die Ausländerbehörden "von der Voraussetzung der Einreise mit dem zweckentsprechenden Visum abgesehen werden kann, wenn es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen", heißt es in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium,

Ole Schröder (CDU). "Aus Sicht der Bundesregierung ist damit ausreichend Flexibilität für den Aufenthalt türkischer Journalistinnen und Journalisten und die Ausübung ihres Berufs in Deutschland gegeben." Beck appellierte an die Bundesländer, die Ausnahmeregelung auch anzuwenden.

"Türkische Journalisten dürfen nicht ins Asylverfahren gedrängt werden. Hier sind die Länder gefordert, die Pressefreiheit hochzuhalten", sagte der Grünen-Politiker der Zeitung. "Wenn sie nach Deutschland fliehen und die Rückkehr in die Türkei fürchten, sollte ihnen ein rechtssicherer Aufenthalt als Journalisten angeboten werden." Die Bundesregierung habe in ihrer Antwort bestätigt, dass in den Ländern eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erteilt werden könne, "auch wenn sie ohne das entsprechende Visum eingereist sind". Darüber hinaus könne "im Einzelfall auch vom Nachweis ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt abgesehen werden".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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