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Iran: Oberster Gerichtshof bestätigt Todesstrafe für Facebook-Postings

Archivmeldung vom 02.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Facebook. Bild: Flickr/McGowan
Facebook. Bild: Flickr/McGowan

Im Iran hat der Oberste Gerichtshof ein Urteil bestätigt, wonach der 30-jährige Soheil Arabi wegen Einträgen auf Facebook gehängt werden soll.

In des Postings soll der Mann den Propheten Mohammed beleidigt haben. Arabis Anwalt sagte der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, sein Mandant habe im Wesentlichen Postings von anderen Facebook-Nutzern geteilt. Dafür dürfe er im Iran allenfalls zu 74 Peitschenhieben verurteilt werden, nicht aber zum Tode.

Bereits zuvor war Arabi in einem separaten Verfahren wegen derselben Facebook-Postings zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er darin "Propaganda gegen den Staat" betrieben und den Obersten Rechtsgelehrten beleidigt haben soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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