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Ex-BND-Chef fürchtet Einschränkungen bei Auslandsspionage

Archivmeldung vom 15.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, hat vor den Folgen möglicher Einschränkungen bei der Funkaufklärung des BND im Ausland durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gewarnt. "Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird zurzeit über die Zukunft des deutschen Auslandsnachrichtendienstes entschieden", sagte Hanning der "Bild-Zeitung".

Bei den Verhandlungen gehe es "um den Schutz unserer inneren und äußeren Sicherheit und die Zukunft unseres Landes". Denn ohne die Auslandsaufklärung des BND wären "die Verluste bei unseren Soldaten in Afghanistan ungleich höher ausgefallen. Der BND hat, und hier war die Funkaufklärung ein ganz wesentlicher Faktor, vielen unserer Soldaten das Leben gerettet", so der frühere BND-Chef weiter.

Die Erfahrung der letzten Jahre in Europa habe zudem gezeigt, "dass Terroranschläge durch eine effiziente Funkaufklärung rechtzeitig entdeckt und verhindert werden konnten", sagte Hanning mit Blick auf "die strategische Funkaufklärung, eines Bereiches, der für die Informationsgewinnung des BND von zentraler Bedeutung ist". Das Bundesverfassungsgericht befasst sich seit Dienstag in einer auf zwei Tage angesetzten mündlichen Verhandlung mit der BND-Abhörpraxis im Ausland. Das höchste deutsche Gericht prüft dabei, welche Befugnisse der deutsche Auslandsgeheimdienst beim Ausspähen von Ausländern im Au sland hat. Hintergrund sind ist eine Verfassungsbeschwerde der Organisation "Reporter ohne Grenzen" und von mehreren ausländischen Journalisten gegen das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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