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EuGH: EU-Freihandelsabkommen mit Singapur ist gemischtes Abkommen

Archivmeldung vom 16.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Skyline von Singapur, 2009
Skyline von Singapur, 2009

Foto: RoB
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) handelt es sich bei dem Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Singapur in seiner derzeitigen Form um ein gemischtes Abkommen. "Die Bestimmungen des Abkommens zu anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten fallen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union", teilte der Gerichtshof am Dienstag mit.

Demnach kann das Abkommen in seiner derzeitigen Form nicht von der EU allein geschlossen werden, sondern nur von der EU und den Mitgliedstaaten gemeinsam. Die EU und Singapur hatten den Text des Freihandelsabkommens am 20. September 2013 paraphiert. Dem Vernehmen nach hat das Urteil des EuGH Signalwirkung für alle künftigen Freihandelsabkommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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