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US-Gericht befindet Teile von Obamas Gesundheitsreform für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 13.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Barack Hussein Obama II Bild: Pete Souza, The Obama-Biden Transition Project / de.wikipedia.org
Barack Hussein Obama II Bild: Pete Souza, The Obama-Biden Transition Project / de.wikipedia.org

In den USA hat ein Berufungsgericht im Bundesstaat Georgia Teile der Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama für verfassungswidrig befunden. Wie das Gericht in Atlanta erklärte, sei die Forderung illegitim, dass jeder US-Bürger bei Strafe eine Gesundheitsversicherung besitzen müsse. Das Urteil ist ein empfindlicher Rückschlag für die US-Regierung.

Laut dem Gericht würde der US-Kongress mit dem Gesetz seine Autorität überschreiten. Wie sich die Entscheidung konkret auswirken wird, ist noch unklar, möglicherweise fällt erst vor dem Obersten Gerichtshof eine endgültige Entscheidung. Obama hatte das Gesetz zur historischen Gesundheitsreform im März 2010 unterzeichnet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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