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Gutachten zur BND-Affäre: Pläne zu Ermittlungsbeauftragtem unzulässig

Archivmeldung vom 13.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Das in der Bundesregierung diskutierte Vorhaben, die sogenannten NSA-Selektoren einem Ermittlungsbeauftragten, nicht aber dem NSA-Untersuchungsausschuss vorzulegen, wäre rechtswidrig.

Zu diesem Schluss kommt laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" ein 15-seitiges Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Es sei rechtlich unzulässig, einen Ermittlungsbeauftragten Akten sichten zu lassen und sie gleichzeitig einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu verweigern, schreiben die Gutachter. Das gelte auch für geheimhaltungsbedürftige Akten. Ein Ermittlungsbeauftragter sei lediglich Hilfsperson des Parlaments – eine solche Hilfsperson könne nicht mehr Rechte haben als der Ausschuss selbst.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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