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EU-Kommission rudert bei Ehrenamts-Verbot für Berufstätige zurück

Archivmeldung vom 21.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Berufstätige müssen nicht länger befürchten, dass ihnen eine ehrenamtliche Nebentätigkeit künftig gesetzlich untersagt wird. Das bestätigte die EU-Kommission in Brüssel der "Rheinischen Post".

"Die Kommission ist sich bewusst, dass freiwillige Feuerwehrleute eine Sonderrolle spielen und in vielen Mitgliedstaaten besonders in ländlichen Gebieten bei Notfällen unverzichtbar sind", sagte eine Sprecherin der Kommission. Das Thema sei deshalb vom Tisch.

Die Nachricht, dass europaweit eine zusätzliche ehrenamtliche Tätigkeit zeitlich Bestandteil der 48-Stunden-Arbeitswoche werden sollte, hatte in Deutschland für große Unruhe gesorgt. Diese Obergrenze hätte Hundertausenden Berufstätigen die Mitarbeit bei den Freiwilligen Feuerwehren, dem Roten Kreuz, den Hilfsdiensten, dem Reservistenverband oder dem Technischem Hilfswerk unmöglich gemacht. Je nach juristischer Auslegung des Begriffs "berufsähnliche Tätigkeiten" wären auch Trainer in Sportvereinen, Karnevalsfunktionäre oder Führungskräfte in Schützenbruderschaften betroffen gewesen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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