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"Funkerin aus Auschwitz" ist verhandlungsfähig und muss vor Gericht

Archivmeldung vom 04.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die 92-jährige Helma M. wird sich wegen der Beihilfe zum 260.000-fachen Mord im Vernichtungslager Auschwitz vor Gericht verantworten müssen: Ein Gutachter hat die Frau, die in einem Seniorenheim lebt, nach Informationen der "Welt" für eingeschränkt verhandlungsfähig erklärt.

Demnach ist Helma M. in der Lage, der Verhandlung für eine Stunde am Tag an zwei bis drei Tagen in der Woche folgen zu können. Die Staatsanwaltschaft wirft der ehemaligen SS-Angehörigen vor, auch durch ihre Tätigkeit als Funkerin die Mordmaschine der Nationalsozialisten unterstützt zu haben. Praktisch jeder SS-Angehörige ist nach neuer Rechtsprechung ein "Rädchen im Getriebe" gewesen und somit mitverantwortlich für den millionenfachen Mord.

Zur Verhandlung kommt der Zeitraum des Sommers 1944, in dem die Nazis mehr als 300.000 ungarische Juden in den Gaskammern ermordeten und Tausende weitere zur Zwangsarbeit versklavten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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