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Vergewaltigungsfall in Indien: Journalisten dürfen in Gerichtssaal

Archivmeldung vom 22.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Flagge von Indien
Flagge von Indien

Im Fall der Gruppenvergewaltigung einer jungen Inderin haben die Richter nun zugestimmt, dass Journalisten beim Prozess in den Gerichtssaal dürfen. Zugelassen sei allerdings nur ein Reporter pro indischem Medienhaus, wie die Nachrichtenagentur Ians berichtet.

Ein höheres Gericht hatte zuvor angeordnet, dass das Schnellgericht Medienvertreter zulassen müsse. Die zugelassenen Journalisten sollen die Kollegen unterrichten, die weiterhin vor dem Gerichtssaal warten müssen. Bislang beruhte die Berichterstattung nur auf den Aussagen der Prozessbeteiligten.

Die sechs mutmaßlichen Vergewaltiger sollen sich im vergangenen Dezember an der jungen Frau vergangen haben. Das Opfer war zwei Wochen nach der Tat in einem Krankenhaus in Singapur seinen Verletzungen erlegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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