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Rechtsgutachten: Fiskalpakt verstößt gegen Europarecht

Archivmeldung vom 28.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Vertrag zum Fiskalpakt verstößt gegen europäisches Recht. Das erklärte der Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano gegenüber der Tageszeitung "neues deutschland" (Sonnabendausgabe). Fischer-Lescano hatte im Auftrag der LINKEN im Europaparlament ein Gutachten zu dem Vertrag erstellt.

Sowohl das Zustandekommen als auch der Inhalt des Vertrages seien rechtwidrig. "Die formelle Rechtswidrigkeit ergibt sich daraus, dass die EU mit ihren Institutionen den Vertrag zwar umsetzen soll, das Parlament bei dieser Vereinbarung aber in keiner Weise beteiligt worden ist." Inhaltlich sei der Vertrag problematisch, weil er zu einer Reihe von EU-Vorschriften im Widerspruch stehe. "Das betrifft insbesondere die europarechtswidrige Einführung der Austeritätspolitik, mit dem insbesondere sozialpolitische Ziele strukturell benachteiligt werden." Der Vertrag sei kein Vertrag der EU, sondern "eine Strategie einiger Mitgliedsstaaten, die demokratischen Institutionen der EU zu umgehen", erklärt Fischer-Lescano.

Quelle: Neues Deutschland (ots)

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