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Aserbaidschan: Nach Protesten im Norden: zwei Journalisten in Untersuchungshaft

Archivmeldung vom 27.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge von Aserbaidschan
Flagge von Aserbaidschan

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt das rigorose Vorgehen der aserbaidschanischen Behörden gegen Journalisten, die über Unruhen im Norden des Landes berichtet haben. Mitte März waren mehrere Reporter festgenommen worden, für zwei von ihnen ordnete ein Gericht nun eine zweimonatige Untersuchungshaft an. "Diese Festnahmen haben keinerlei rechtliche Grundlage", so ROG. Die Organisation fordert die sofortige Freilassung der beiden Journalisten, denen bis zu drei Jahren Haft drohen.

Auslöser der Proteste im nordaserbaidschanischen Quba war ein Youtube-Video, in dem sich der Gouverneur Rauf Habibow abfällig über die Bewohner der Stadt äußert. Am 1. März protestierten daraufhin etwa tausend Menschen vor dem Haus des Gouverneurs und forderten seinen Rücktritt. Die Polizei trieb die Menge Medienberichten zufolge mit Wasserwerfern und Tränengas auseinander. Dabei wurden mehrere Journalisten verletzt, unter anderem Raschad Alijew, Kameramann der lokalen NGO Institut für die Freiheit und Sicherheit von Journalisten (IRFS). Der umstrittene Gouverneur wurde einen Tag später entlassen.

Am 13. März nahm die Polizei in Quba vier Journalisten mit der Begründung fest, in die Unruhen verwickelt gewesen zu sein: den Chef des unabhängigen regionalen Fernsehsenders Chajal TV, Wugar Gonagow, seine Mitarbeiter Saur Gulijew und Saur Mustafajew sowie Jamil Mammadli, einen Reporter der Nachrichtenagentur Polygon. Mustafajew und Mammadli wurden nach zehn Tagen wieder freigelassen.

Für Gonagow und Gulijew hingegen ordnete ein Gericht in Baku am 22. März eine zweimonatige Untersuchungshaft an. Ihnen drohen bis zu drei Jahren Haft wegen Störung der öffentlichen Ordnung. Mit ihrem Anwalt durften sie bisher nicht sprechen.

Über die konkrete Anklage ist bisher wenig bekannt. "Die Behörden wollen offenbar herausfinden, von wem das Video stammt, das die Unruhen ausgelöst hat", so ROG. "Die Medien dürfen nicht zu Sündenböcken gemacht werden", fordert die Organisation. "Die aserbaidschanische Führung muss den Schutz journalistischer Quellen respektieren."

Quelle: Reporter ohne Grenzen e.V. (ots)

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