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Überprüfung von Griechenlands Hilfsprogramm verzögert sich

Archivmeldung vom 21.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Die Neuwahl in Griechenland bringt den Zeitplan für das neue Hilfsprogramm durcheinander: Die erste Überprüfung des Programms werde wohl nicht wie geplant beim Treffen der Euro-Finanzminister am 5. Oktober vorliegen, sagten hochrangige EU-Diplomaten dem "Handelsblatt".

Der Prüfbericht der internationalen Geldgeber könne sich um zwei Wochen verzögern. Sollte sich die Koalitionsbildung in Athen hinziehen, könne es noch später werden, hieß es. Von der Überprüfung hängt die Auszahlung weiterer Milliardenkredite ab.

Die Athener Regierung soll zuvor weitere Reformen umsetzen. Über die Details dieser Sofortmaßnahmen (prior actions) wird mit den Geldgebern noch verhandelt. Wegen des Wahlkampfes gab es zuletzt aber fast nur noch Kontakt auf technischer Ebene. Eine erste Tranche von 13 Milliarden Euro aus dem neuen Hilfsprogramm war Mitte August ausgezahlt worden.

Die Finanzierung Griechenlands gilt damit bis November als gesichert. Mitte November soll Griechenland nach dem bisherigen Zeitplan auch Geld zur Rekapitalisierung seiner Banken erhalten.

Die griechischen Geldhäuser befinden sich einer neuen EU-Analyse zufolge in einem sehr schlechten Zustand: Die Zahl nicht mehr bedienter Kredite sei besorgniserregend hoch. Die Sanierung der vier großen Geldhäuser könne zur ersten Bewährungsprobe für das neue Bankenabwicklungssystem der Eurozone werden, heißt es in einer Vorlage für den Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments, die dem "Handelsblatt" vorliegt.

Der geplante Beitrag vorrangiger Gläubiger zu den Sanierungs- und Abwicklungskosten sei mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet, heißt es in dem Papier. Die Bankenabwicklungsrichtlinie sieht die Haftung vorrangiger Gläubiger erst ab 2016 vor. Die Eurogruppe beschloss jedoch im August, die vorrangigen Gläubiger bereits früher zur Kasse zu bitten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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