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Teilniederlage für Assange im Tauziehen mit USA um Auslieferung

Archivmeldung vom 11.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Julian Assange, 2014
Julian Assange, 2014

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Rechtsstreit um den Auslieferungsantrag der USA hat Wikileaks-Gründer Julian Assange am Mittwoch eine Teilniederlage erlitten. Wie der Vorsitzende Richter am Londoner High Court mitteilte, soll der Umfang für die im Oktober geplante Hauptverhandlung im Berufungsverfahren erweitert werden. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Die US-Seite zieht die Unabhängigkeit eines Experten bei der Beurteilung von Assanges Gesundheitszustand in Zweifel. Auch die Einschätzung der Richterin in erster Instanz, dass sich der 50-Jährige in US-Haft das Leben nehmen könnte, müsse nochmals überprüft werden, argumentierte die US-Anwältin bei der Anhörung. Beide Punkte sollen nun entgegen einer früheren Entscheidung Teil des Berufungsverfahrens sein.

Einige Prozessbeobachter, darunter auch die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Die Linke), konnten die Verhandlung per Videolink verfolgen.

Der Schauprozess geht weiter: Gericht hat zugunsten der #USA entschieden, Berufungsgründe c und d, die den psychischen Zustand von #JulianAssange betreffen, werden auch zugelassen.Berufungsverfahren vor dem High Court auf 27. und 28. Oktober angesetzt.#FreeAssangeNOW #Assange— Sevim Dağdelen, MdB (@SevimDagdelen) August 11, 2021

175 Jahre Haft

Die US-Justiz will Assange in den Vereinigten Staaten wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Eine Richterin in London hatte das Auslieferungsbegehren im Januar jedoch mit Hinblick auf Assanges angegriffene psychische Gesundheit und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA abgelehnt. Dagegen legte die US-Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Unterstützer Assanges fordern dessen sofortige Freilassung. Der Wikileaks-Gründer sitzt inzwischen bereits seit mehr als zwei Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Zuvor hatte er sich beinahe sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Behörden entzogen."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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