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Karlsruhe genehmigt ESM unter Auflagen

Archivmeldung vom 12.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das Bundesverfassungsgericht hat den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Auflagen genehmigt. So könne dieser erst dann abschließend ratifiziert werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem ESM und dem Fiskalpakt am 29. Juni zugestimmt hatten, waren mehrere Verfassungsklagen in Karlsruhe eingegangen. Die Kläger monierten, dass die Gesetze zu einer unwiderruflichen Aufgabe von Hoheitsrechten führen würden. Mit ihren Eilanträgen wollten die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den ESM unterzeichnet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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