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CDU-Vize Strobl warnt Türken vor Rückschritt bei der Integration

Archivmeldung vom 10.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Strobl (2010)
Thomas Strobl (2010)

Foto: Rosenzweig
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der CDU-Bundesvize Thomas Strobl hat die Türken in Deutschland vor falschen Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gewarnt, wonach Türken vor dem Nachzug zu ihrem Ehepartner nach Deutschland keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen müssen: "Wir werden den Urteilstext abwarten und dann gemeinsam mit dem Innenminister nach Lösungen suchen, die sicherstellen, dass dieses Urteil nicht zu einem Rückschritt bei der Integration von Menschen Deutschland führt", sagte Strobl "Handelsblatt-Online". "Ich appelliere auch an die Verbände, die die Interessen von Zuwanderern in Deutschland vertreten, verantwortungsbewusst mit dem Urteil umzugehen und insbesondere die Frauen zu stärken."

Wichtig sei jedoch, dass die EuGH-Richter nicht die Spracherfordernis insgesamt gekippt hätten, sondern wegen der Stillhalteklausel nur in Bezug auf die Türkei. "Es ist notwendig, dass sich gerade die Frauen schon bald nach ihrer Einreise wenigstens ein bisschen verständigen können, um ihre Belange und insbesondere auch ihre Rechte selbstständig wahrnehmen zu können", sagte der CDU-Politiker. "Können sie das nicht, sind sie in jeder Hinsicht von ihrem Ehemann abhängig." Das Urteil gehe daher "zulasten der Frauen und Kinder". Denn gerade die Mütter seien für die Integration der Kinder maßgeblich, unterstrich Strobl, der auch Vize-Vorsitzender der Unions-Bundestagsfraktion ist. Schon heute seien im Aufenthaltsgesetz Regelungen verankert, die zur Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen nach der Einreise verpflichten. "Nun ist es umso wichtiger, dass diese Regeln zuziehende Ehepartner tatsächlich erreichen", sagte Strobl.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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