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Urteil: Russland muss Tschetschenen entschädigen

Archivmeldung vom 19.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Bild: Andrea Damm / pixelio.de
Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Russland muss Angehörige von Tschetschenen, die zwischen 2001 und 2006 verschwunden sind, entschädigen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag. Geklagt hatten insgesamt 43 Angehörige von Menschen, die von Sicherheitskräften verhaftet worden sein sollen und danach verschwanden.

Sie werfen Russland vor, keine angemessene Untersuchung der Vorfälle durchgeführt zu haben. Zudem hätten die Behörden sie unwürdig behandelt. Das Gericht verurteilte Russland zu Entschädigungszahlungen von insgesamt mehr als einer Million Euro.

NATO reagiert auf Putins Drohung

Angesichts neuer Drohungen von Russlands Präsident Wladimir Putin über Invasionen in osteuropäische Länder warnt die NATO den Kreml-Chef vor weiterem Säbelrasseln. Der "Bild" (Freitag) sagte NATO-Sprecherin Oana Lungescu, die NATO sei in der Lage, die Verteidigung seiner Bündnispartner zu gewährleisten. Das Bündnis habe bereits eine schnelle Einsatztruppe und sei nach den Beschlüssen des NATO-Gipfels in Wales dabei, sie weiter auszubauen. "Wir können auf jede Bedrohung schnell und entschieden reagieren", versicherte Lungescu.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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