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Schweiz darf verurteilten Drogendealer nicht ausweisen

Archivmeldung vom 22.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: w.r.wagner / pixelio.de
Bild: w.r.wagner / pixelio.de

Die Schweiz darf einen nigerianischen Staatsbürger, der in Deutschland wegen Kokainbesitzes zu einer 42-monatigen Haftstrafe verurteilt worden war, nicht ausweisen. Das entschied zuletzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Nach Ansicht der Richter sei von "übergeordnetem Interesse", dass der Mann mit seiner Schweizer Ex-Frau Zwillingstöchter habe, die in der Nähe des Vaters aufwachsen müssten. Das Urteil des EGMR fiel allerdings nicht einstimmig.

Die Schweiz will die Entscheidung nun womöglich anfechten. Das Bundesamt für Justiz prüfe zurzeit, ob die Voraussetzungen für einen Weiterzug an die Große Kammer des Europäi­schen Gerichthofs erfüllt seien, sagte Sprecher Folco Galli der "SonntagsZeitung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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