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Erfolg für Eurokläger: Bundesverfassungsgericht zeigt Abgrenzung zum Europäischen Gerichtshof

Archivmeldung vom 05.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Feiern, Deutschland und Feiertag (Symbolbild)
Feiern, Deutschland und Feiertag (Symbolbild)

Bild: Jens Zehnder / pixelio.de

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Verdammungsurteil über den Europäischen Gerichtshof. Er habe die Verhältnismäßigkeit des PSPP unzureichend geprüft. Daher sei das Bundesverfassungsgericht an sein Urteil vom 11.12.2018 nicht gebunden. Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht erstmals offen über den Europäischen Gerichtshof hinweggesetzt.

Bei der Frage der monetären Staatsfinanzierung schließt das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Artikel 123 AEUV gegenwärtig nur wegen der strikten Einhaltung der Kaufgrenzen aus. Damit ist völlig ungewiss, wie die Bundesbank sich künftig aus dem PSPP zurückziehen wird.

"Über dem PEPP hängt von nun an das Damoklesschwert der Verfassungswidrigkeit", kommentiert der Prozessbevollmächtigte der Klägergruppe von Stein und andere, Professor Markus C. Kerber.

Quelle: Europolis (ots)


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