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EZB-Streit: Widerspruch aus CDU für von der Leyens Klagedrohung

Archivmeldung vom 11.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Markus Pieper (2017)
Markus Pieper (2017)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Karlsruher Urteils zur Europäischen Zentralbank (EZB) zu prüfen, stößt auf Bedenken in der CDU. "Ein Vertragsverletzungsverfahren ist unverhältnismäßig", sagte der CDU-Europaabgeordnete Markus Pieper den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).

Man könne den Konflikt anders aus dem Weg räumen, zunächst durch mehr Transparenz und bessere Begründung der Anleihekaufprogramme seitens der EZB, sagte der Wirtschaftspolitiker, der auch Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament ist. Auch der CDU-Europaabgeordnete Stefan Berger warnte, jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, "nützt niemandem und ist grundsätzlich das falsche Mittel".

Er appelliere an alle Beteiligten, "in sich zu gehen und den Weg des Vertragsverletzungsverfahrens nicht fortzusetzen". Das Gericht habe mit seinem Hinweis auf die bessere Erklärung der Verhältnismäßigkeit solcher Ankaufprogramme bereits eine Brücke gebaut, die jetzt genutzt werden müsse. Von der Leyen hatte sich mit Blick auf das Urteil des Verfassungsgerichts besorgt gezeigt und erklärt, die Kommission werde nach der Analyse des Karlsruher Urteils mögliche nächste Schritte "bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren prüfen". Das Urteil werfe Fragen auf, die de n Kern der europäischen Souveränität berührten. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Staatsanleihe-Kaufprogramm der EZB für teilweise unzulässig erklärt und ein entgegengesetztes Urteil des Europäischen Gerichtshof als willkürlich verworfen. Von der Leyen pocht dagegen darauf, dass Urteile des EuGH für alle nationalen Gerichte bindend seien.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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