Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Gutachten: EU darf sich nicht in Nord-Stream-2-Pipeline einmischen

Gutachten: EU darf sich nicht in Nord-Stream-2-Pipeline einmischen

Archivmeldung vom 30.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die größten Pipelines, die Erdgas aus Russland in die EU transportieren
Die größten Pipelines, die Erdgas aus Russland in die EU transportieren

Von Samuel Bailey ([email protected]) - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8454588

Die Europäische Union hat keine Kompetenz, anstelle ihrer Mitgliedstaaten über das umstrittene Gas-Pipelineprojekt Nord Stream 2 mit Russland zu verhandeln. Das bestätigt ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Europäischen Rates, berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

Zuvor hatte die EU-Kommission den Rat gebeten, ihr ein Verhandlungsmandat zu erteilen. Deutschland und Österreich wollen das verhindern, weil sie vermuten, dass die Kommission das Projekt zeitlich verzögern und damit letztlich zu Fall bringen will. Nord Stream 2 ist in Europa extrem umstritten. Während Deutschland argumentiert, es handle sich um ein Projekt von Privatunternehmen, darunter Gazprom, die Eon-Abspaltung Uniper und Shell, sehen andere EU-Länder und die Kommission durch den Bau der Pipeline das Ziel in Gefahr, von russischem Gas unabhängiger zu werden.

Die Juristen stellten ihre 25-seitige Expertise ("EU restricted") am Donnerstag in der Ratsarbeitsgruppe Energie vor. Darin argumentieren sie, dass schon die Grundannahme der Kommission fraglich sei, wonach das Pipelineprojekt als zusätzliche Lieferroute die Abhängigkeit der EU von russischem Gas erhöhe. Zudem ergebe sich weder aus der Gasrichtlinie von 2009 noch aus EU-Verträgen eine eindeutige Rechtsgrundlage für die EU, um über das Projekt zu verhandeln.

Die Richtlinie beziehe sich nämlich ausschließlich auf den Energiebinnenmarkt und nicht auf Projekte eines EU-Staates mit einem Drittstaat wie Russland. Zudem bestehe, anders als von der Kommission dargelegt, keine Regelungslücke für die Pipeline auf hoher See. Dort komme internationales Recht zur Anwendung. Während sich EU-Länder wie beispielsweise Polen dafür ausgesprochen hatten, der Kommission das Mandat zu erteilen, hatte Deutschland angeregt, ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Europäischen Rates einzuholen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte flehte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige