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Drohnen-Opfer scheitern vor Kölner Verwaltungsgericht

Archivmeldung vom 27.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kontrollstation am Boden für eine Drohne
Kontrollstation am Boden für eine Drohne

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage von drei Jemeniten gegen die Bundesregierung wegen der angeblichen Nutzung des US-Militärstützpunkts Ramstein für Drohnenangriffe abgelehnt. Die Kläger sowie das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) aus Berlin und die Menschenrechtsorganisation Reprieve aus London, die die Klage unterstützen, zeigten sich enttäuscht. "Das heutige Urteil erlaubt der Bundesregierung, weiter die Rolle der Ahnungslosen einzunehmen", sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, nach der Anhörung.

Die Kläger haben nach eigenen Angaben im Jemen einen Drohnenangriff überlebt, bei dem Ramstein eine zentrale Rolle gespielt haben soll. Zwei ihrer Verwandten starben, viele Familienmitglieder sind seitdem traumatisiert. "Für uns geht es um Leben und Tod. Wir hatten gehofft, dass das deutsche Gericht uns den Glauben in die Rechtsstaatlichkeit zurückgibt und die Bundesregierung dazu anhält, die Nutzung von Ramstein für den Drohnenkrieg zu stoppen", sagte Faisal bin Ali Jaber, der mit seinen Verwandten Ahmed Saeed bin Ali Jaber und Khaled Mohmed Naser bin Ali Jaber geklagt hat. Gemeinsam mit den Klägern wollen die Organisationen Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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