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Rechtsgutachten: Zweidrittelmehrheit für ESM-Umbau erforderlich

Archivmeldung vom 08.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Marianne J. / pixelio.de
Bild: Marianne J. / pixelio.de

Für den geplanten Umbau des Euro-Rettungsschirms ESM in einen Europäischen Währungsfonds ist im Deutschen Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten des Göttinger Rechtswissenschaftlers Frank Schorkopf im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion, über welches das "Handelsblatt" berichtet. Besonders die neue Letztsicherung für Bankenpleiten, die künftig beim ESM angesiedelt sein soll, ist demnach ein Knackpunkt. Laut dem Gutachten berührt sie das "demokratische Selbstbestimmungsrecht der Bundesrepublik".

Der Bundestag müsste der Letztsicherung, "selbst wenn diese nur intergouvernemental, das heißt als völkerrechtlicher Änderungsvertrag erfolgte, nach Artikel 23 Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit zustimmen". Aber auch insgesamt gehe der ESM-Umbau in einen Europäischen Währungsfonds "über einen semantischen Akt hinaus" und habe eine Bedeutung, die eine Zweidrittelmehrheit nötig machen könnte, sagte Schorkopf. Wenn dem so wäre, müssten neben den Grünen auch die FDP der Reform des ESM zustimmen. "Unsere Zustimmung wird die Regierung für diese Pläne nicht erhalten", sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. "Wir wollen sicherstellen, dass nie wieder Steuergeld zur Rettung von Banken verwendet wird." Das Bundesfinanzministerium hält sich bisher bedeckt, ob tatsächlich eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Dies hänge davon ab, "wie groß der Souveränitätstransfer auf die europäische Ebene ist", sagte Europa-Abteilungsleiter Thomas Westphal kürzlich im Bundestag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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