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Auch nach einer Freilassung keine Möglichkeit für Festnahme des entführten Deutschen

Archivmeldung vom 18.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Fall einer Befreiung des in Afghanistan entführten Deutschen Harald Kleber hätten die deutschen Sicherheitsbehörden trotz eines gegen ihn bestehenden Haftbefehls keine Möglichkeit, den 42-Jährigen festzunehmen. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe) unter Berufung auf Justiz- und Regierungskreise.

Grund ist die Tatsache, dass gegen Kleber bisher nur ein nationaler, nicht aber ein internationaler Haftbefehl vorliegt. Käme Kleber nach einer Befreiung in die Obhut der deutschen Botschaft, wie es nach Entführungen normalerweise üblich ist, läge es in seiner Hand, ob er anschließend in Afghanistan bleibt oder freiwillig nach Deutschland ausreist, wo er dann festgenommen werden könnte. Der Bonner Staatsanwalt Fred Apostel sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", es sei "sowohl theoretisch als auch praktisch möglich", einen nationalen in einen internationalen Haftbefehl umzuwandeln. Dies könne im Zweifel "schnell gehen". Ausschlaggebend sei in der Regel die Schwere des Delikts. Auch im Fall eines internationalen Haftbefehls müssten die afghanischen Sicherheitsbehörden Kleber festnehmen. Deutschland müsste mit Hilfe eines Auslieferungsantrages dann versuchen, ihn nach Deutschland überstellen zu lassen. In Regierungskreisen wird befürchtet, dass der Deutsche zwischenzeitlich in einem afghanischen Gefängnis untergebracht würde, das nicht deutschen Standards entspricht.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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