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EU-Außenbeauftragte stellt Rechtmäßigkeit des Mursi-Urteils infrage

Archivmeldung vom 18.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Federica Mogherini Bild: European External Action Service, on Flickr CC BY-SA 2.0
Federica Mogherini Bild: European External Action Service, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini hat die Rechtmäßigkeit des Todesurteils gegen den ehemaligen ägyptischen Präsidenten Mohammed Mursi infrage gestellt. Das Urteil gegen Mursi und mehr als 100 Anhänger der Muslimbruderschaft sei im Rahmen eines Massenprozesses gefällt worden, der nicht im Einklang mit den Verpflichtungen Ägyptens unter internationalem Recht stehe, erklärte Mogherini am Sonntag.

 Die Rechte der Angeklagten müssten gewahrt und unabhängige Ermittlungen sichergestellt werden. Man sei jedoch zuversichtlich, dass das Urteil im Berufungsverfahren revidiert werde, so die EU-Außenbeauftragte weiter. Am Samstag hatte ein Gericht in Kairo Mursi wegen Verschwörung zum Gefängnisausbruch zum Tode verurteilt. Die Entscheidung muss noch vom Mufti, der obersten religiösen Instanz des Landes, bestätigt werden. Das endgültige Urteil soll am 2. Juni verkündet werden. Dagegen kann Mursi noch Berufung einlegen.

Im April war der einstige Präsident Ägyptens bereits zu einer 20-jährigen Haftstrafe wegen der Anstiftung zur Gewalt gegen Demonstranten verurteilt worden. Mursi, der im Juli 2013 nach tagelangen Massenprotesten durch einen Militärputsch abgesetzt wurde, war der erste demokratisch gewählte Präsident Ägyptens.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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