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Polen: Regierungspartei weist EU-Kritik am Umgang mit Verfassungsgericht zurück

Archivmeldung vom 28.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Jarosław Kaczyński (2016)
Jarosław Kaczyński (2016)

Foto: Adrian Grycuk
Lizenz: CC BY-SA 3.0 pl
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In scharfer Form hat sich der Chef der polnischen Regierungspartei PiS, Jaroslaw Kaczynski, gegen das Rechtsstaatsverfahren der EU-Kommission ausgesprochen. "Dieses Verfahren bewegt sich völlig außerhalb der EU-Verträge", sagte Ex-Premier Kaczynski gegenüber "Bild". "Das ist nichts als ein fröhliches Schaffen zum Vergnügen der EU-Kommission und ihrer Beamten. Selbst die Rechtsberater des Europäischen Rates sehen dieses Verfahren jenseits der Verträge."

Kaczynski erklärte, Polen bleibe dennoch "im Gespräch mit der Kommission", wies jedoch darauf hin, dass es in den Niederlanden, dem Heimatland des zuständigen EU-Kommissars Frans Timmermans, "nicht einmal ein Verfassungsgericht gibt". Das sei absurd. "Unser Standpunkt ist deshalb klar: Polen ist ein souveräner Staat. Und wir wollen die gleichen Rechte wie alle anderen EU-Länder. Nicht mehr, aber auch nicht weniger" so Kaczynski. Europa brauche "weniger Zentralismus". "Die EU-Verträge sprechen ganz klar für ein Bündnis von Nationalstaaten, die so weit wie möglich ihre eigenen Zuständigkeiten bewahren. Einen Einheitsstaat Europa finden sie nirgends in den Verträgen. Der Aktionismus der EU-Kommission beweist allerdings eine gewisse Allergie gegen dieses Prinzip von Nationalstaaten und nationalen Zuständigkeiten."

Kaczynski dementierte zugleich Gerüchte, wonach unmittelbar nach dem Papst-Besuch in Polen eine Verhaftungs- und Anklagewelle gegen Oppositionelle geplant sei. "Ich kann Ihnen versichern, dass an diesen Gerüchten nichts dran ist", so Kaczynski. "Niemand wird bei uns aus politischen Gründen verhaftet oder verfolgt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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