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Bosbach: Scheitern des "No Spy-Abkommens" nicht einfach hinnehmen

Archivmeldung vom 02.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Wolfgang Bosbach (2012)
Wolfgang Bosbach (2012)

Foto: Superbass
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschuss, Wolfgang Bosbach (CDU), hat Konsequenzen gefordert für den Fall, dass es kein "No Spy-Abkommen" zwischen Deutschland und den USA geben wird: "Sollte es nicht zu dem angestrebten No-Spy-Abkommen kommen, sollten wir nicht schulterzuckend zur Tagesordnung übergehen", sagte Bosbach dem "Tagesspiegel" (Samstagsausgabe). Dann werde man mit den USA über die Themen Safe-Harbour und Swift sprechen. Beide Abkommen seien "im Interesse der Amerikaner geschlossen worden". Außerdem müsse in so einem Fall das angestrebte Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA "ein dickes Kapitel Datenschutz und Datensicherheit" enthalten.

Bosbach zeigte sich zuversichtlich, dass Angela Merkel bei ihrem Besuch in den USA die NSA-Affäre ansprechen wird. "Der Kanzlerin wird es sicherlich gelingen, dem amerikanischen Präsidenten klarzumachen, dass und warum wir die Spähaffäre sehr ernst nehmen, zumal Art und Umfang der Spähprogramme nicht mit legitimen Maßnahmen der Gefahrenabwehr begründet werden können."

Der CDU-Politiker widersprach der Rechtsauffassung der USA, dass Parlamentarier Schwierigkeiten bekommen könnten, wenn sie Edward Snowden befragen. "Von Drohungen, dass Parlamentarier, die Snowden als Zeugen befragen, mit Problemen bei der Einreise in die USA rechnen müssen, werden wir uns nicht einschüchtern lassen. Ich glaube auch nicht, dass eine derartige Drohung bei Kollegen tatsächlich Wirkung hinterlässt. Es gibt ein parteiübergreifendes Aufklärungsinteresse, und dem muss der Untersuchungsausschuss Rechnung tragen." Snowden sei ein wichtiger Zeuge, der vom Untersuchungsausschuss befragt werden müsse. Entscheidend sei allerdings nicht, wo man ihn vernehme, sondern was er zu den Spähaktivitäten der Amerikaner aussage. "Eine Befragung per Video ist ebenso denkbar wie eine Einvernahme in den Räumlichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau, beides sollte man jetzt prüfen", forderte Bosbach.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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