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Experte: Ausweitung des Wahlrechts für Ausländer ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

Archivmeldung vom 08.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nikolaus Kramer (2018)
Nikolaus Kramer (2018)

Bild: AfD Deutschland

Zur Forderung, das Wahlrecht für Ausländer auszuweiten, erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer: „Eine Ausweitung des Wahlrechts für Ausländer ist absolut indiskutabel. Es muss allen Beteiligten klar sein, dass in einer Demokratie das Volk der Souverän ist. Zum Volk gehört, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn das Wahlrecht für Ausländer – besonders wenn diese noch nicht einmal aus der Europäischen Union stammen – ausgeweitet wird, ist das Volk nicht mehr der Souverän. Das ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Es ist höchst bedenklich, dass wir offenbar eine Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern haben, die keinen großen Wert auf unsere im Grundgesetz verankerten Werte und Normen legt. Immerhin ist die Integrationsbeauftragte des Landes Mitantragssteller bei diesem absurden Antrag, der darauf abzielt, das eigene Volk zu entmachten. Ausländer haben das Wahlrecht, unseren Rechtsstaat und unser Grundgesetz zu respektieren – oder Deutschland wieder zu verlassen. Das reicht völlig. Abgesehen davon müssen Asylanten und Kontingentflüchtlinge bei einer verbesserten Sicherheitslage in ihrer Heimat Deutschland sowieso wieder verlassen.

Wenn bei einem Migranten ein benötigter Berufsabschluss und gute Deutschkenntnisse vorliegen, kann natürlich am Ende des erfolgreichen Integrationsprozesses die Einbürgerung und somit das Wahlrecht stehen. Das setzt voraus, dass die betreffende Person nicht durch strafrechtlich relevante Delikte auffällig geworden ist.“

Quelle: AfD Deutschland

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