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Wohneigentumsverband für Aufkommensneutralität bei Grundsteuer-Reform

Archivmeldung vom 26.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Grundsteuerreform: Abschaffen? Dramatisch erhöhen? Was ganz anderes? Politik so verläßlich wie ein Würfelspiel (Symbolbild)
Grundsteuerreform: Abschaffen? Dramatisch erhöhen? Was ganz anderes? Politik so verläßlich wie ein Würfelspiel (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Peter Wegner, Präsident des Verbands Wohneigentum (VWE), hat die Kommunen davor gewarnt, bei der Reform der Grundsteuer schon jetzt den Hebesatz zu erhöhen, sodass das Gesamtaufkommen steigt und die versprochene Aufkommensneutralität 2025 auf diese dann insgesamt höhere Basis bezogen wird. "Solche Tricksereien darf es nicht geben", sagte Wegner der "Bild".

Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands "Haus & Grund", ergänzte: "Die Reform der Grundsteuer muss zwingend aufkommensneutral erfolgen. Das wurde versprochen und daran muss sich die Politik jetzt auch halten." Maßstab solle dabei das Aufkommen des Jahres 2018 sein "und nicht das wesentlich höhere Aufkommen in diesem Jahr", so Warnecke. 

"Jede einzelne Kommune muss also ihren Hebesatz so justieren, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer nach der Reform das Niveau von 2018 nicht übersteigen. Dadurch würden individuelle Höherbelastungen nicht gänzlich vermieden, aber deutlich reduziert." Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg (CDU), verteidigt die Gemeinden - und eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer. "Insgesamt entwickelt sich die Finanzlage der Kommunen dramatisch, ein Wirtschaftswachstum ist nicht in Sicht", sagte Landsberg. "Deshalb wird der Druck weiter steigen, einerseits Leistungen einzuschränken und andererseits die Einnahmesituation zu ver bessern, zum Beispiel im Bereich der Grundsteuer."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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