Rechtsexperte: AfD-Gutachten könnte Verbotsverfahren stützen
Der Rechtsexperte Markus Ogorek sieht im Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD eine gute Grundlage für ein Verbotsverfahren. Dem Gutachten, mit dem die AfD zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft wurde, komme bei einem Antrag für ein Parteiverbotsverfahren "eine wesentliche Bedeutung" zu, wie aus einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung des Direktors des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln hervorgeht, über die der "Spiegel" berichtet.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Anfang Mai gesagt,
das Gutachten sei "nicht ausreichend", wer behaupte, es könne eine
Grundlage sein, übersehe entscheidende Punkte. Nach Prüfung aller
Rechtsprechung und Literatur hält Ogorek dagegen: Die rechtlichen
Maßstäbe für die Einstufung und für ein Verbotsverfahren seien
weitgehend vergleichbar.
Außerdem würden sich zahlreiche der im
Gutachten zusammengetragenen Belege gegen die AfD grundsätzlich "auch
für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit in einem etwaigen
Parteiverbotsverfahren fruchtbar machen lassen". Ogorek prüfte dafür
alle Äußerungen von AfD-Funktionären, die laut BfV einen Verstoß gegen
die Menschenwürdegarantie darstellen, auf die etwas höheren Maßstäbe für
ein Verbotsverfahren.
Insgesamt erwiesen sich 574 von 829
untersuchten Belegen als "tendenziell oder möglicherweise einschlägig".
Der Staatsrechtler drängt die demokratischen Parteien, einen Antrag auf
ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Die "demokratischen Parteien"
sollten aber abwarten, ob die AfD mit ihrer Klage gegen die Hochstufung
durch das BfV scheitert, so Ogorek.
Wenn das
Oberverwaltungsgericht Münster die Einstufung für rechtens erklärt,
"dürfte dies dafür sprechen, dass zumindest ein wesentlicher Anteil der
durch das BfV gesammelten und ausgewerteten Belege auch im Rahmen eines
Parteiverbotsverfahrens als Anhaltspunkt für die verfassungsfeindliche
Zielrichtung erfolgreich herangezogen werden kann".
Zu warten,
bis das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden habe, würde der
Verantwortung "nur schwer gerecht", die das Grundgesetz dem Bundestag,
dem Bundesrat und der Bundesregierung mit dem Instrument eines
Verbotsverfahrens aufträgt, um die freiheitlich demokratische
Grundordnung zu schützen, so der Rechtswissenschaftler.
Quelle: dts Nachrichtenagentur