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Roland Jahn: Stasi-Akten müssen offen bleiben

Archivmeldung vom 14.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roland Jahn, 2012
Roland Jahn, 2012

Foto: Scott-Hendryk Dillan
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Forderungen nach Auflösung der Stasi-Unterlagenbehörde stoßen die Opfer des SED-Regimes vor den Kopf, sagte der Bundesbeauftragte Roland Jahn der Ostsee-Zeitung (Mittwoch). "Eine offene Diskussion, wie die Aufarbeitung der SED-Diktatur bestmöglich erfolgt, begrüße ich. Wir dürfen dabei allerdings die Opfer nicht vor den Kopf stoßen und sollten auch die internationale Bedeutung beachten", sagte Jahn der Zeitung.

Damit schaltet sich der ehemalige DDR-Oppositionelle in die Debatte um die Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde ein. Der Chef der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, hatte zuvor die Auflösung der Behörde gefordert.

Jahn äußerte sich auch zum Vorschlag, seine Behörde nach 2019 dem Bundesarchiv in Koblenz zu unterstellen. Es sei "zweitranging, welches Schild an der Stasi-Unterlagenbehörde draußen hängt". Wichtig sei dagegen, "dass die Stasi-Akten offen bleiben, damit die Menschen in die Akten schauen können, auch in die von Angehörigen", erklärte Jahn. Stasi-Akten seien ein "Kulturgut", ebenso wie die historischen Orte, an denen der SED-Sicherheitsapparat einst so perfide seine Macht ausübte. Sie gehörten in die jeweiligen Regionen. Mit Blick auf die Außenstellen der Behörde in den ehemaligen DDR-Bezirksstädten sagte er, "langfristig betrachtet" sollte es in jedem Bundesland einen "Archivstandort" geben.

Wanderwitz: Schließung der Stasiunterlagenbehörde steht aktuell nicht zur Debatte

Der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung hat am heutigen Dienstag die Schließung der Stasiunterlagenbehörde und teilweise Übernahme ihrer Aufgaben durch seine Behörde gefordert. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Marco Wanderwitz: "Die CDU/CSU-Fraktion hält mittelfristig an der Notwendigkeit der Arbeit der Stasiunterlagenbehörde fest. Der Zugang zu den Stasiunterlagen und ihre Erschließung für Opfer und Forscher ist und bleibt für die Aufarbeitung der DDR-Diktatur unerlässlich. Dieser Zugang muss in der jetzigen Weise auf Grundlage des Stasiunterlagengesetzes solange erhalten bleiben, wie noch großer Bedarf an Akteneinsicht besteht. Sowohl die Zahl der Anträge nach privater Akteneinsicht, als auch von Forschung und Medien sind nach wie vor hoch und dokumentieren das breite öffentliche Interesse.

Die Koalition hat vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die dem Deutschen Bundestag fachkundige Vorschläge unterbreitet, wie die Aufgaben der Behörde in Zukunft fortgeführt werden können. Sie wird auch darüber beraten, ob das Akteneinsichtsrecht langfristig durch eine Verlagerung ins Bundesarchiv ausreichend gewahrt werden kann.

Vorschnelle Forderungen nach einer frühen Schließung der Stasiunterlagenbehörde und Übernahme ihrer besonderen Aufklärungsaufgaben durch die Bundeszentrale für politische Bildung greifen zu kurz und sind gerade im 25-jährigen Jubiläumsjahr des Mauerfalls ein falsches Signal. Im Interesse der Opfer gilt es, mit großer Sorgfalt, Sachverstand und Bedacht zu entscheiden.

Wir wollen die Expertenkommission einsetzen, einen klaren Auftrag formulieren und dann in der Folge die Empfehlungen bewerten. Bis 2019 haben wir jedenfalls eine gute, klare und tragfähige gesetzliche Regelung, zu der die Union uneingeschränkt steht."

Quelle: Ostsee-Zeitung - CDU/CSU-Fraktion (ots)

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