Bundesrechnungshof: Bisherige Bürgergeld-Sanktionen greifen zu wenig

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Der Bundesrechnungshof kommt laut Süddeutscher Zeitung nach Auswertung von 265 Problemfällen zu dem Schluss: Die bisherigen Sanktionsmechanismen im Bürgergeld wirken nicht – die Prüfer identifizieren vier wiederkehrende Muster. Gefordert werden „neue, schnell und einfach umzusetzende Regelungen“ für notorische Verweigerer.
Kritikpunkte betreffen u. a. komplizierte Verfahrensabläufe in Jobcentern, lückenhafte Nachweis-/Dokumentationsketten und rechtliche Hürden, die Sanktionen in der Praxis ausbremsen. Die Prüfer sehen eine geringe präventive Wirkung und regen klarere, schneller vollziehbare Instrumente an – im Einklang mit Verfassungsrecht und Zumutbarkeitsgrenzen. Politisch nährt das Gutachten die Debatte, ob strengere, zugleich rechtssichere Eingriffe nötig sind.
Für das BMAS erhöht sich damit der Druck, praktikable Regeln nachzuschärfen, ohne soziale Härten zu verschärfen. Denkbar sind vereinfachte Fristen, standardisierte Bescheide und digitale Schnittstellen, um Pflichtverstöße zügig zu ahnden. Parallel bleibt die Frage, wie Anreize (Qualifizierung, Vermittlung) und Sanktionen austariert werden, damit die Integration in Arbeit tatsächlich schneller gelingt.
Quelle: ExtremNews