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NRW hat 2019 die meisten islamistischen Gefährder abgeschoben

Archivmeldung vom 23.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abschiebung: Demonstration für ein Bleiberecht aller Ausländer
Abschiebung: Demonstration für ein Bleiberecht aller Ausländer

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Nordrhein-Westfalen hat 2019 bundesweit die meisten islamistischen Gefährder abgeschoben. "In diesem Jahr haben wir elf islamistische Gefährder in ihre Heimatstaaten rückgeführt, so viele wie kein anderes Bundesland. NRW hat damit 44 Prozent aller bundesweiten Rückführungen von Gefährdern in 2019 vorgenommen", sagte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) der "Welt".

Zudem seien neun weitere Personen aus dem "sicherheitsrelevanten" islamistischen Umfeld außer Landes gebracht worden. Von den elf rückgeführten Gefährdern stammen den Angaben zufolge drei aus Bosnien-Herzegowina, zwei aus Afghanistan, zwei aus Tadschikistan, einer aus Serbien, einer aus Marokko, einer aus dem Libanon und einer aus der Türkei. "Nach den Erfahrungen mit dem islamistischen Attentäter Anis Amri lässt sich sagen, dass wir damit elfmal potenzielle Anschläge wie am Breitscheidplatz verhindert haben", so Stamp.

Aktuell sind etwa 80 Gefährder in NRW registriert; im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es eine besonders große islamistische Szene. 15 dieser Personen sind Syrer, die jedoch wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen in ihrer Heimat nicht abgeschoben werden können. "Solange wir sie nicht loswerden können, müssen wir mit ihnen umgehen wie mit deutschen Gefährdern und sie konsequent überwachen", so der FDP-Politiker. Einige der etwa 80 registrierten gefährlichen Islamisten sind in Haft oder befinden sich im Ausland. In NRW geht man seit dem Amtsantritt der von CDU- und FDP-geführten Landesregierung 2017 härter gegen Gefährder vor. Nach Angaben des NRW-Integrationsministers würden "nun alle ausländerrechtlichen Möglichkeiten genutzt, von der Versagung des Aufenthaltstitels über die Ausweisung bis hin zur Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz".

Dieser Paragraf erlaubt es, Personen abzuschieben, wenn die Sicherheitsbehörden durch eine "auf Tatsachen gestützte Prognose" zu dem Schluss kommen, dass die jeweilige Person eine besondere Gefahr für die Sicherheit Deutschlands darstellt oder von einem terroristischen Anschlag auszugehen ist. In NRW wurden mehrere Verfahren nach Paragraf 58a angewandt und Stamps Angaben zufolge jedes Mal gerichtlich bestätigt, wenn Gefährder gegen ihre Rückführung geklagt hatten. In diesem Zusammenhang mahnte Stamp erneut eine aktivere Rolle der Bundesregierung an. "Uns würde es sehr helfen, wenn die Bundesregierung mit mehr Staaten stabile Rückführungs-Abkommen schließen würde. Das ist Aufgabe des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes", sagte der NRW-Integrationsminister.

Gerade die Hausspitzen mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Außenminister Heiko Maas (SPD) müssten sich stärker bei Regierungen der jeweiligen Staaten engagieren. "Da passiert immer noch viel zu wenig", beklagte Stamp. Vor einigen Wochen reiste der Landespolitiker in den Irak. Dort herrscht die Todesstrafe, deshalb kommen für Deutschland nach rechtsstaatlichen Grundsätzen Abschiebungen dorthin nicht infrage – es sei denn, es gäbe eine diplomatische Zusicherung, dass die Todesstrafe bei den Abgeschobenen nicht angewandt wird. "Wenn die Bundesregierung die Zusicherung solcher diplomatischen Noten mit dem Irak erreichen könnte, wären wir erheblich weiter."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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