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Integrationsgesetz rückt näher

Archivmeldung vom 30.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Integrationsgesetz, das die Rechte und Pflichten für Flüchtlinge neu verankern soll, hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundesarbeitsministerium und das Innenministerium haben nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" am Freitag den Entwurf und eine entsprechende Verordnung für das neue Gesetz an die anderen Ressorts zur weiteren Abstimmung weitergeleitet.

Am 24. Mai soll das Bundeskabinett auf der Kabinettsklausur in Meseberg das Paragrafenwerk billigen. Das neue Gesetz sieht vor, 100.000 zusätzliche Ein-Euro-Jobs für Asylbewerber zu schaffen. Der Orientierungsteil in den Integrationskursen, der zur Vermittlung von Werten dienen soll, wird von 60 auf 100 Stunden aufgestockt. Laut dem Entwurf wird dafür mit zusätzlichen Ausgaben von bis zu 44 Millionen Euro gerechnet.

Insgesamt ist darin von quantifizierbaren Mehrausgaben von 215 Millionen Euro im Jahr 2017 die Rede. Diese sollen in den Folgejahren aber "deutlich niedriger liegen".

Vorgesehen ist in dem Integrationsgesetz außerdem eine Bleibegarantie für Auszubildende und ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre bei einer Weiterbeschäftigung nach dem Berufsabschluss. Flüchtlinge, die sich den Integrationskursen verweigern, werden Kürzungen beim Asylgeld angedroht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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