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Union drängt auf Strafbarkeit von Werbung für Terrororganisationen

Archivmeldung vom 12.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Achtung Terror!  (Symbolbild)
Achtung Terror! (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach einem Vorstoß von Österreichs Kanzler Sebastian Kurz für einen neuen Straftatbestand politischer Islam hat die Union ihre Forderung bekräftigt, in Deutschland die Sympathiewerbung für Terrororganisationen unter Strafe zu stellen.

"Nach meinem ersten Eindruck weist Kurz mit seinem Vorschlag auf eine Lücke im Strafrecht hin, die auch in Deutschland besteht", sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Für eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus müsse endlich die sogenannte Sympathiewerbung wieder unter Strafe gestellt werden. Darauf dränge die Union schon lange. "Es ist absolut inakzeptabel, dass in Deutschland straflos für in- und ausländische Terrororganisationen und kriminelle Vereinigungen geworben werden darf", sagte Frei weiter. Zudem würden den Strafverfolgungsbehörden durch eine entsprechende Änderung wichtige Ermittlungsansätze geboten, um in die terroristischen Netzwerke eindringen zu können. "Gegen diejenigen, die den geistigen Nährboden für Terrorismus bereiten, müssen wir konsequent vorgehen", sagte Frei dem RND. "Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen ist nichts anderes als Werbung für Terror und Gewalt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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