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Urteil zu Atomgesetz: Miersch warnt vor Laufzeitverlängerung durch Hintertür

Archivmeldung vom 12.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Matthias Miersch (2018)
Matthias Miersch (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomgesetz davor gewarnt, bei einer Neuregelung der Entschädigungen Laufzeitverlängerungen zu ermöglichen. "Es gilt jetzt schnellstmöglich eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die keine Laufzeitverlängerung durch die Hintertür mit sich bringt", sagte Miersch der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Ursache für das Urteil sieht er in der Atompolitik der früheren Bundesregierung von Union und FDP. "Die schwarz-gelbe Atompolitik strahlt anscheinend noch lange aus. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist wieder einmal ein Beweis, wie lange uns juristische Auseinandersetzungen um das schwarz-gelbe Hin und Her beim Atomausstieg noch beschäftigen werden", sagte Miersch.

Mit Blick auf die noch ausstehenden Verträge mit Braunkohle-Konzernen sagte Miersch: "Ich fühle mich gleichzeitig bestätigt, was unseren Weg beim Kohleausstieg angeht: Einen breit getragenen gesellschaftlichen Kompromiss zu schaffen. Auch hier geht es jetzt darum, diesen Kompromiss rechtssicher abzubilden." Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) müsse in Sachen Braunkohle endlich liefern, sagte Miersch.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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