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Steuerpflichtige spendeten 5,6 Milliarden Euro im Jahr 2015

Archivmeldung vom 16.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im Jahr 2015 gaben 10,3 Millionen Steuerpflichtige in Deutschland insgesamt 5,6 Milliarden Euro als Spenden in ihrer Steuererklärung an. Die tatsächliche Zahl der Spendenden war vermutlich sogar höher, da steuerlich zusammenveranlagte Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als ein Steuerpflichtiger gezählt werden.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, spendete die Hälfte der Steuerpflichtigen 120 Euro oder mehr. Dies geht aus Berechnungen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015 hervor, deren Daten erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar sind.

Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Die freiwillige finanzielle Unterstützung von Projekten oder Organisationen ist eine wichtige Form von gesellschaftlichem Engagement. Das Spendenvolumen hat von 2007 bis 2015 tendenziell zugenommen, im Mittel lag die jährliche Zunahme bei 4 %. Hierbei ist der Monat Dezember laut Zahlen des Deutschen Spendenrates der mit Abstand wichtigste Spendenmonat: In der Weihnachtszeit kommen demnach 20 % des jährlichen Spendenaufkommens zusammen.

Die Bereitschaft zum Spenden steigt mit dem Alter

Der Anteil der Spenderinnen und Spender war im Jahr 2015 bei den 79-Jährigen mit rund 61 % am höchsten. Auch die Spendenhöhe stieg mit dem Alter an: Während die Hälfte der 20- bis 30-Jährigen 100 Euro oder mehr spendeten, machte die Hälfte der über 65-Jährigen sogar mehr als 180 Euro geltend. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren wurde in der Regel das Alter des Mannes verwendet.

Einkommensmillionäre spenden mehr, aber im Verhältnis zu ihrem Einkommen weniger

Insgesamt machten 37 % aller Steuerpflichtigen im Jahr 2015 eine Spende in ihrer Steuererklärung geltend. Mit höherem Einkommen wuchs die Spendenbereitschaft: Knapp neun von zehn (87 %) der sogenannten Einkommensmillionäre trugen zum Spendenaufkommen bei. Dabei spendeten sie durchschnittlich 1,5 % ihres Einkommens, das waren rund 40 000 Euro. Von den Steuerpflichtigen mit Einkünften zwischen 0 und 5 000 Euro trugen 10 % zum Spendenaufkommen bei. Sie spendeten durchschnittlich 240 Euro und damit 11 % ihres Einkommens.

Dass Spendenbereitschaft nicht an Einkommensverhältnisse gekoppelt sein muss, zeigten im Oktober dieses Jahres auch die Ergebnisse der Charities Aid Foundation (CAF), die in einer Studie über zehn Jahre hinweg Menschen in 126 Ländern nach ihrer Spendenbereitschaft befragt hatte. Während die USA den ersten Platz belegten, folgte auf Platz zwei Myanmar, auf den Plätzen neun und zehn Sri Lanka und Indonesien. Deutschland folgte auf Platz 18. Ein hoher Anteil der in der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik 2015 betrachteten Spenden wird jedoch durch wenige Großspenderinnen und -spender erbracht. Rund 10 % der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkünften waren für 42 % des gesamten Spendenvolumens verantwortlich.

Weitere Informationen zur Spendenbereitschaft in Deutschland auf Basis der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Wissenschaftsmagazins "WISTA -Wirtschaft und Statistik".

Methodischer Hinweis

Die Berechnungen basieren auf der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar. Spenden an politische Parteien oder Stiftungen sind nicht in den Auswertungen enthalten, ebenso wenig Kleinstspenden, die nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Steuerpflichtige können bis zu 20 % ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Spende in ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen. Darüber hinausgehende Spenden können als sogenannte Spendenvorträge ins Folgejahr übertragen werden. Das führte in der Vergangenheit zu Problemen bei der Auswertung und Interpretation der Spendenhöhe. Das Statistische Bundesamt hat die Spendenvorträge in der aktuellen WISTA-Ausgabe (06/2019) näher untersucht und die Spendenkennzahlen um die Spendenvorträge bereinigt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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